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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Oldenburg-Nord e.V. findest du hier .
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Ziele und Zweck der Ausbildung
Die Vorschrift beschreibt die Mindestanforderungen für den Erwerb der DLRG-Bootsführerscheine A und B. Ziel ist es, den zukünftigen Bootsführern fachspezifisches Wissen für den Einsatz zu vermitteln und ihnen ausreichend Basiswissen zur Führung eines motorisierten Wasserrettungsfahrzeuges mitzugeben. Die Inhalte sollen die Teilnehmer auch dazu befähigen, künftigen Bootsgästen das richtige Verhalten auf MRBs zu vermitteln.
Die AV fasst die DLRG-spezifischen Ausbildungsinhalte von Teil A (Binnen) und Teil B (See) zusammen. Diese Zusammenlegung ist notwendig, um Wissenslücken zu schließen, besonders bei Bootsführern, die im Rahmen des Zentralen Wasserrettungsdienstes Küste (ZWRD-K) auf Gewässern eingesetzt werden, die der Seeschifffahrtsstraßenordnung unterliegen, oder wenn ein DLRG-Bootsführerschein A in die A/B-Variante umgeschrieben werden soll. Die Vermittlung des amtlichen Lehrstoffs für den Sportbootführerschein Binnen bzw. See erfolgt jedoch weiterhin getrennt,.
Organisation und Dauer
Die Ausbildung richtet sich an interessierte Wasserretter, die den DLRG-Bootsführerschein A oder B erwerben möchten. Die Voraussetzungen richten sich nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung Boot.
Die zeitlichen Ansätze für die Gesamtausbildung (ohne Pausen, Organisation, etc.) betragen:
• DLRG-Bootsführerschein A (Binnen): 52,5 Unterrichtseinheiten (UE), entsprechend 39,5 Stunden,.
• DLRG-Bootsführerschein B (See): 64,1 Unterrichtseinheiten (UE), entsprechend 48,5 Stunden,.
Die Ausbildungsinhalte decken ein breites Spektrum ab, das über das rein fahrtechnische Wissen hinausgeht. Wesentliche Themenbereiche sind:
• Grundlagen: Hierzu gehören der DLRG-Bootsführerschein (Geltungsbereich, Umschreibemöglichkeiten), die Rechte und Pflichten des Bootsführers, sowie wichtige Dokumente wie die Anweisung für den Bootsdienst, das Bootsattest und das Bootstagebuch,. Auch Funkzeugnisse, Kennzeichnung und Versicherungen werden behandelt.
• Verkehrsrechtliche Bestimmungen: Vermittlung des theoretischen Lehrstoffes für den amtlichen Sportbootführerschein mit den jeweiligen Geltungsbereichen (Binnenschifffahrtsstraßen oder Seeschifffahrtsstraßen),.
• Bootstechnik und Motorenkunde: Themen sind verschiedene Antriebsarten (Z-Antrieb, starre Welle, Jet-Antrieb, Außenbordmotor), Bootstypen (Segelboote, muskelbetriebene Boote), Bootsbau, sowie die Wartung und Pflege verschiedener Werkstoffe (Faserverbundwerkstoffe, Aluminium, Stahl, Schlauchboote),. Die Motorenkunde umfasst 2- und 4-Takter, Elektromotoren, Propeller (inkl. Radeffekt) und die Überprüfung von Störungen,,,,.
• Manöver und Sicherheit: Dazu zählen das Festmachen und Ankern, die Ausrüstung von MRBs und der Umgang mit persönlichen Auftriebsmitteln (Rettungswesten und Auftriebshilfen), Brandverhütung und das Verhalten an Bord.
• DLRG Boote im Einsatz: Hier werden Fahrmanöver wie An- und Ablegen, Wenden auf engem Raum, Schleppen und das Manöver „Mensch über Bord“ gelehrt. Spezielle Aspekte des Fahrens auf See (Seenebel, Fahren in der Welle) und in Küstengewässern werden ebenfalls behandelt,,.
• Hilfeleistung und besondere Einsätze: Dies umfasst Hilfeleistungen bei Segelbooten, Wind-/Kitesurfern und muskelbetriebenen Booten, Patiententransport, Hochwassereinsatz, MANV (Massenanfall von Verletzten) sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen (SAR),.
• Slippen und Trailern: Grundlagen zur Trailerkunde und zum Slipvorgang.
Prüfungen
Die Lernerfolgskontrolle erfolgt über eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Für den DLRG Bootsführerschein A müssen in der praktischen Prüfung unter anderem folgende Fahrmanöver nachgewiesen werden: An- und Ablegen, Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenzten Raum, Wenden auf engem Raum, Schleppen, Manöver „Mensch über Bord“ und Ankern. Zusätzlich sind Kenntnisse in Seemannschaft (Knoten, Belegen), Rettungswesten und Motorenkunde nachzuweisen,.
Für den DLRG Bootsführerschein B sind zusätzlich zu den genannten Manövern und Kenntnissen das Fahren nach Kompass und die Durchführung einer Kreuzpeilung mit mindestens zwei Landmarken erforderlich,.
Die praktische Prüfung muss auf Booten mit einer Mindestmotorisierung von 11,03 kW (15 PS) erfolgen,.
Die Ausbildung zum DLRG-Bootsführer ähnelt einem Baukasten für nautische Fähigkeiten, wobei die Binnen- und See-spezifischen Rettungsthemen zusammengeführt wurden, um sicherzustellen, dass jeder Bootsführer die komplexen Anforderungen der Wasserrettung in unterschiedlichen Umgebungen beherrscht.
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